Mobile Blitzer in Zschepplin aktuell am Freitag: Wo am 28.08.2026 Radarkontrollen stattfinden
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 28.08.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Zschepplins Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Freitag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Zschepplin nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Zschepplin gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 28.08.2026 in Zschepplin, Kreis Nordsachsen, Sachsen
Geblitzt wird im 📍 Bereich B2, PLZ 04838 in Zschepplin. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.08.2026 um 05:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Stand: 28.08.2026, 08:45 Uhr)
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.08.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.