Mobile Blitzer in Markranstädt aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 31.07.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Wer am heutigen Freitag in Markranstädt das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 31.07.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Markranstädt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Markranstädt an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 31.07.2026, 08:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Markranstädt, Kreis Leipzig, Sachsen am 31.07.2026
📍 Auf dem Ulmenweg, PLZ 04420 in Albersdorf (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 31.07.2026 um 07:27 Uhr.
(Stand: 31.07.2026, 08:45 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juli 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Juli 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.07.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.