Mobile Blitzer in Lübeck aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 07.03.2026 geblitzt

Wer am heutigen Samstag in Lübeck sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.03.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Lübeck.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Lübeck im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.03.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 07.03.2026 die Radarfallen in Lübeck, Schleswig-Holstein

📍 Auf der Kronsforder Landstraße, PLZ 23560 in Sankt Jürgen, Niederbüssau (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.03.2026 um 16:36 Uhr.

Auch steht ein Blitzer im 📍 Bereich Kronsforder Landstraße, PLZ 23560 in Sankt Jürgen, Niederbüssau. Der Standort wurde am 07.03.2026 um 14:03 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

Daneben ist ein Blitzer im 📍 Bereich Am Kurgarten, PLZ 23570 in Travemünde, Alt-Travemünde / Rönnau aufgebaut, Tempolimit hier: 20 km/h. Die Position ist seit 07.03.2026 um 19:36 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 07.03.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.03.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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