Blitzer in Brunn am Gebirge aktuell am Samstag: Wo Sie am 20.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 20.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Brunn am Gebirge unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Brunn am Gebirge am Samstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Brunn am Gebirge nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niederösterreich sind daher ohne Gewähr
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Alle Radarkontrollen am 20.06.2026 in Brunn am Gebirge, Mödling, Niederösterreich
Seit 20.06.2026 um 13:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A21 (PLZ 2345 in Brunn am Gebirge). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 20.06.2026, 14:22 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Innerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
- bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Außerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
- bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Autobahn
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €
Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.06.2026, 14:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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