Blitzer in Eberndorf aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 04.05.2026 Raser ins Visier

"Fuß vom Gas" heißt es am 04.05.2026. Auch an diesem Montag sollten sich alle Autofahrer in Eberndorf an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Eberndorf und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Eberndorf aktuell an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Kärnten sind daher ohne Gewähr

Alle mobilen Radarfallen am 04.05.2026 in Eberndorf, Völkermarkt, Kärnten

Seit 04.05.2026 um 07:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Straßenname unbekannt (PLZ 9141 in Kühnsdorf, Seebach, Nord). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 04.05.2026, 14:22 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Innerorts

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
  • bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
  • ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €

Außerorts

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
  • bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
  • ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €

Autobahn

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €

Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.05.2026, 14:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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