Blitzer in Salzburg aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Blitzer am 17.04.2026
"Fuß vom Gas" heißt es am 17.04.2026. Auch an diesem Freitag sollten sich alle Autofahrer in Salzburg an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Salzburg und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Salzburg an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr
Die Standorte für Radarkontrollen in Salzburg am 17.04.2026
Seit 17.04.2026 um 13:35 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Sterneckstraße (PLZ 5020 in Schallmoos). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
📍 Auf dem Glan-Treppelweg, PLZ 5020 in Leopoldskroner Moos (Tempolimit 40 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 17.04.2026 um 09:45 Uhr gemeldet.
(Stand: 17.04.2026, 14:22 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Innerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
- bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Außerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
- bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Autobahn
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €
Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 14:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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