Mobile Blitzer in Sankt Michael in Obersteiermark aktuell am Samstag: Hier stehen am 25.04.2026 mobile Blitzer
Achtung, Radarkontrolle! Am 25.04.2026 kann es für Autofahrer in Sankt Michael in Obersteiermark kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Sankt Michael in Obersteiermark an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Steiermark. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Sankt Michael in Obersteiermark gerechnet werden
Die Standorte für Radarkontrollen in Sankt Michael in Obersteiermark, Leoben, Steiermark am 25.04.2026
Seit 25.04.2026 um 11:16 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A9 (PLZ 8770 in Sankt Michael in Obersteiermark, Vorderlainsach). Hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 25.04.2026, 14:23 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Innerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
- bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Außerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
- bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Autobahn
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €
Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.04.2026, 14:23 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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