Blitzer in Kundl aktuell am Sonntag: Raser aufgepasst! Hier wird am 28.12.2025 geblitzt

In Kundl stehen am Sonntag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 28.12.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Kundl.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Kundl an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Kufstein sind daher ohne Gewähr

Die Standorte für Radarkontrollen in Kundl, Kufstein, Tirol am 28.12.2025

Geblitzt wird im 📍 Bereich A12, PLZ 6250 in Kundl, Liesfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.12.2025 um 12:03 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand von: 28.12.2025, 13:22 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Innerorts

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
  • bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
  • ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €

Außerorts

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
  • bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
  • ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €

Autobahn

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €

Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.12.2025, 13:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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