Blitzer in Pfarrwerfen aktuell am Montag: Hier stehen am 27.04.2026 mobile Radarfallen

Achtung Autofahrer! Wer heute, am 27.04.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Pfarrwerfens Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Pfarrwerfen am Montag im Überblick.

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Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Raser können aktuellen Infos zufolge in Pfarrwerfen im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.04.2026, 14:22 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen

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Alle mobilen Radarkontrollen am 27.04.2026 in Pfarrwerfen, Salzburg

Seit 27.04.2026 um 14:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A10 (PLZ 5453 in Pöham). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 27.04.2026, 14:22 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Innerorts

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
  • bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
  • ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €

Außerorts

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
  • bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
  • ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €

Autobahn

  • bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
  • bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €

Die endgültigen Kosten hängen davon ab, in welcher Form der Verstoß verfolgt wird. Erfolgt eine direkte Ahndung durch die Polizei vor Ort, spricht man von einem Organmandat. Wird der Strafzettel hingegen per Post als Anonymverfügung zugestellt, fällt die Strafe in der Regel höher aus.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.04.2026, 14:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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