Mobile Blitzer in Meersburg aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 19.04.2026 Raser ins Visier
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute (19.04.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Meersburgs Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Sonntag und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Meersburg an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Bodenseekreis sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Meersburg, Bodenseekreis, Baden-Württemberg am 19.04.2026
Vorsicht am 📍 Standort B31 (Postleitzahl 88709): Wie am 19.04.2026 um 09:58 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 19.04.2026, 11:16 Uhr)
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Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.04.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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