Blitzer in Treffurt aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 24.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 24.04.2026 zu schnell auf Treffurts Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Bußgelder und sogar der Entzug des Führerscheins. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Treffurt am Freitag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Treffurt nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Thüringen sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 24.04.2026 in Treffurt, Wartburgkreis, Thüringen
Im 📍 Bereich B250, PLZ 99830 in Schnellmannshausen (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.04.2026 um 15:07 Uhr.
(Stand von: 24.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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