Blitzer in Neukirchen aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 07.08.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 07.08.2026 kann es für Autofahrer in Neukirchen unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Lars Gieger

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Infos zufolge in Neukirchen im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte in Neukirchen, Schwalm-Eder-Kreis, Hessen am 07.08.2026

Am 📍 Standort B454, PLZ 34626 in Riebelsdorf (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.08.2026 um 14:58 Uhr.

(Stand: 07.08.2026, 19:17 Uhr)

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

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