Mobile Blitzer in Rochlitz aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 26.08.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 26.08.2026 kann es für Autofahrer in Rochlitz kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

Erstellt von - Uhr

Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Rochlitz den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 26.08.2026 die mobilen Blitzer in Rochlitz, Kreis Mittelsachsen, Sachsen

Am 📍 Standort K8274, PLZ 09306 in Wittgendorf (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.08.2026 um 19:05 Uhr.

(Stand von: 26.08.2026, 19:45 Uhr)

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.08.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.