Blitzer in Dannenberg aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 05.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Wer am heutigen Donnerstag in Dannenberg sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 05.03.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Dannenberg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Raser können aktuellen Infos zufolge in Dannenberg auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Blitzer am 05.03.2026 in Dannenberg, Kreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen
Vorsicht im 📍 Bereich Gartower Straße (Postleitzahl 29451 in Nebenstedt): Wie am 05.03.2026 um 10:21 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand: 05.03.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Dating Apps: Tinder-Star! Dieses Sternzeichen ist der König des Onlinedatings
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.