Mobile Blitzer in Wunsiedel aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 11.06.2026 geblitzt?

Auf den Straßen von Wunsiedel müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (11.06.2026) aufmerksam sein, dass sie das erlaubte Tempo einhalten. Wo es momentan blitzt und was bei einer Überschreitung passiert, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

In Wunsiedel ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Wunsiedel, Kreis Wunsiedel im Fichtelgebirge: Blitzer-Standorte am 11.06.2026 in der Region in Bayern

Seit 11.06.2026 um 14:35 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Egerstraße (PLZ 95632 in Sinatengrün, Bremer Mühle). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 11.06.2026, 19:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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