Mobile Blitzer in Baiersdorf aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 21.12.2025

Heute wird in Baiersdorf geblitzt. Wer am Sonntag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Erfahren Sie bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Baiersdorf am 21.12.2025 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Baiersdorf den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 21.12.2025 die Blitzer in Baiersdorf, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern

Im 📍 Bereich ERH 5, PLZ 91096 in Kleinseebach (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.12.2025 um 13:51 Uhr.

Auch wird geblitzt am 📍 Standort ERH 5, PLZ 91096 in Kleinseebach. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.12.2025 um 13:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 21.12.2025, 14:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.12.2025, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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