Mobile Blitzer in Trochtelfingen aktuell am Dienstag: Hier stehen am 21.04.2026 mobile Radarfallen

Rasern in Trochtelfingen drohen diesen Dienstag (21.04.2026) saftige Strafgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Trochtelfingen gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.04.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Trochtelfingen, Kreis Reutlingen, Baden-Württemberg am 21.04.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich B313, PLZ 72818 in Haid. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.04.2026 um 13:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.

(Stand: 21.04.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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