Mobile Blitzer in Ebermannstadt aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 04.02.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 04.02.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Ebermannstadt unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Ebermannstadt steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ebermannstadt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 04.02.2026 in Ebermannstadt, Kreis Forchheim, Bayern
Seit 04.02.2026 um 13:44 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Milchhofstraße (PLZ 91320 in Breitenbach). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 04.02.2026, 14:47 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Februar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] einsatzbereit, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.02.2026, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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