Blitzer in Sontra aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 26.06.2026 geblitzt
In Sontra wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Lesen Sie auf dieser Seite, was über die mobilen Blitzer in Sontra am 26.06.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Sontra im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Werra-Meißner-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Sontra gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Sontra, Werra-Meißner-Kreis, Hessen am 26.06.2026
Vorsicht im 📍 Bereich B400 (Postleitzahl 36205 in Breitau): Wie am 26.06.2026 um 10:02 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 60 km/h-Zone geblitzt.
Weiterhin ist ein Blitzer im 📍 Bereich B400, PLZ 36205 in Krauthausen aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 26.06.2026 um 09:37 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 26.06.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.06.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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