Blitzer in Trebbin aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 24.09.2026

Wer am heutigen Donnerstag in Trebbin nicht auf seinen Tacho achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 24.09.2026 werden von der Polizei wieder mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Trebbin.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

Raser können momentanen Meldungen zufolge in Trebbin im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Brandenburg sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 24.09.2026 die Blitzer in Trebbin, Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Mühlengraben, PLZ 14959. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.09.2026 um 19:28 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.

(Stand von: 24.09.2026, 20:45 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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