Blitzer in Erbendorf aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 24.08.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Erbendorf kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 24.08.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Erbendorf ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Tirschenreuth. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Erbendorf gerechnet werden.
Erbendorf, Kreis Tirschenreuth: Aktuelle Standorte für Blitzer am 24.08.2026 in der Region in Bayern
Aufgepasst am 📍 Standort B299 (Postleitzahl 92681 in Inglashof): Wie am 24.08.2026 um 10:23 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 24.08.2026, 11:46 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im August 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.