Mobile Blitzer in Leisnig aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 06.10.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Am 06.10.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Dienstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Leisnig an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst drohen Bußgelder! Hier informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Leisnig befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Infos zufolge in Leisnig auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 06.10.2026 die Radarfallen in Leisnig, Kreis Mittelsachsen, Sachsen
Vorsicht 📍 auf der Minkwitzer Landstraße (Postleitzahl 04703 in Minkwitz, Minkwitz Siedlung): Wie am 06.10.2026 um 05:10 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 06.10.2026, 07:45 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Oktober 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.10.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
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