Mobile Blitzer in Maulbronn aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 12.03.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! In Maulbronn kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 12.03.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Geblitzt wird in Maulbronn nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.03.2026, 14:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 12.03.2026 die Radarfallen in Maulbronn, Enzkreis, Baden-Württemberg

Seit 12.03.2026 um 12:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Stuttgarter Straße (PLZ 75433 in Maulbronn (Stadt)). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 12.03.2026, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.03.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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