Mobile Blitzer in Hainichen aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 26.03.2026 Raser ins Visier
Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Auch am heutigen Donnerstag, 26.03.2026 wird in Hainichen geblitzt. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Hainichen im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hainichen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 26.03.2026 die Blitzer in Hainichen, Kreis Mittelsachsen, Sachsen
Seit 26.03.2026 um 17:16 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Straße des Friedens (PLZ 09661 in Schlegel, Juchhöh). Hier gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst außerdem am 📍 Standort B169 (Postleitzahl 09661): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 26.03.2026 um 16:45 Uhr und zusätzlich bestätigt am 26.03.2026, 18:14 Uhr.
(Stand von: 26.03.2026, 18:48 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 18:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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