Blitzer in Beilngries aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 04.03.2026 geblitzt
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 04.03.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Beilngries unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Beilngries an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Beilngries kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 04.03.2026 in Beilngries, Kreis Eichstätt, Bayern
Vorsicht im 📍 Bereich Landstraße (Postleitzahl 92339 in Grampersdorf): Wie am 04.03.2026 um 17:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand von: 04.03.2026, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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