Blitzer in Oederan aktuell am Freitag: Wo Sie am 19.06.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! In Oederan kann es für Verkehrsteilnehmer am 19.06.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Oederan an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Oederan gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Oederan, Kreis Mittelsachsen, Sachsen am 19.06.2026

Seit 19.06.2026 um 06:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Am Kemnitzbach (PLZ 09569 in Frankenstein). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 19.06.2026, 07:47 Uhr)

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Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 07:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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