Blitzer in Landstuhl aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 06.08.2026 mobile Blitzer

Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. Geblitzt am heutigen Donnerstag, 06.08.2026 auch in Landstuhl. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Landstuhl an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Landstuhl gerechnet werden.

Alle mobilen Blitzer am 06.08.2026 in Landstuhl, Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Achtung im 📍 Bereich Langwiedener Straße (Postleitzahl 66849 in Atzel): Wie am 06.08.2026 um 15:50 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 06.08.2026, 19:15 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.08.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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