Blitzer in Drebkau aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 25.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Am 25.03.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Mittwoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Drebkau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! In diesem Artikel erfahren Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Drebkau befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Drebkau den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Spree-Neiße sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 25.03.2026 in Drebkau, Kreis Spree-Neiße, Brandenburg
Vorsicht im 📍 Bereich Straße am Gutshof (Postleitzahl 03116 in Jehserig): Wie am 25.03.2026 um 13:23 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 25.03.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
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- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.03.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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