Blitzer in Borgholzhausen aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 25.03.2026
Im Straßenverkehr von Borgholzhausen müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Mittwoch (25.03.2026) besonders auf der Hut sein, dass sie nicht von einer Radarkontrolle erfasst werden. An welchen Standorten aktuell geblitzt wird und was bei einer Überschreitung passiert, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Borgholzhausen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Borgholzhausen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Borgholzhausen, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen am 25.03.2026
Seit 25.03.2026 um 10:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Bielefelder Straße (PLZ 33829). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 25.03.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.03.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
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