Blitzer in Friedland aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 24.08.2026 geblitzt
Mobile Blitzer in Friedland! Auch heute, am Montag, den 24.08.2026 sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und ahnden Geschwindigkeitsverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Friedland.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Friedland den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Friedland, Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Standorte für Blitzer am 24.08.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Achtung am 📍 Standort L273 (Postleitzahl 17098): Wie am 24.08.2026 um 14:29 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 24.08.2026, 20:45 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im August 2026
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- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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