Mobile Blitzer in Vilseck aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Blitzer am 17.04.2026
Achtung, Radarfalle! In Vilseck kann es für Autofahrer am 17.04.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Vilseck an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Vilseck gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 17.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Vilseck, Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern
Am 📍 Standort St2123, PLZ 92249 in Schlicht, Vilseck (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 17.04.2026 um 14:25 Uhr.
(Stand: 17.04.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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