Blitzer in Gerolzhofen aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 14.01.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Am 14.01.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Mittwoch sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Gerolzhofen an das erlaubte Tempo halten, denn es könnte blitzen! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Gerolzhofen aufgelistet.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Gerolzhofen im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Blitzer am 14.01.2026 in Gerolzhofen, Kreis Schweinfurt, Bayern

Geblitzt wird 📍 auf der Alitzheimer Straße, PLZ 97447 in Rügshofen. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.01.2026 um 08:19 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 14.01.2026, 10:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 10:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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