Mobile Blitzer in Neuenstein aktuell am Montag: Wo am 20.07.2026 Radarkontrollen stattfinden
Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute, am 20.07.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Neuensteins Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Montag und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Neuenstein im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 20.07.2026 die Blitzer in Neuenstein, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg
Geblitzt wird am 📍 Standort L1051, PLZ 74632 in Kleinhirschbach, Emmertshof. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.07.2026 um 08:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 20.07.2026, 11:19 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juli 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Juli 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.07.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Sepsis: Symptome, Warnzeichen und Co. - das muss man über Blutvergiftungen wissen
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bud/roj/news.de
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