Blitzer in Geisingen aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 16.04.2026 Raser ins Visier
Eine Radarfalle kann kostspielig werden. Wer heute (16.04.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Geisingens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Geisingen an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Tuttlingen sind daher ohne Gewähr.
Geisingen, Kreis Tuttlingen: Aktuelle Standorte für Blitzer am 16.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Geblitzt wird im 📍 Bereich B31, PLZ 78187 in Gutmadingen. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.04.2026 um 11:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
Vorsicht außerdem am 📍 Standort B31 (Postleitzahl 78187 in Gutmadingen): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 16.04.2026 um 11:04 Uhr und zusätzlich bestätigt am 16.04.2026, 11:11 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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