Blitzer in Herbrechtingen aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 30.12.2025 geblitzt?

Vorsicht Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute (30.12.2025) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Herbrechtingens Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Ordnungsgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Herbrechtingen an diesem Dienstag in der Übersicht.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Geblitzt wird in Herbrechtingen nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Radarfallen am 30.12.2025 in Herbrechtingen, Kreis Heidenheim, Baden-Württemberg

Aufgepasst im 📍 Bereich L116 (Postleitzahl 89542 in Anhausen, Wangenhof): Wie am 30.12.2025 um 10:04 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 30.12.2025, 10:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.12.2025, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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