Mobile Blitzer in Herbrechtingen aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 18.06.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Rasern in Herbrechtingen drohen diesen Donnerstag (18.06.2026) deftige Bußgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Herbrechtingen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 18.06.2026 in Herbrechtingen, Kreis Heidenheim, Baden-Württemberg
📍 Auf der Mahlbergstraße, PLZ 89542 in Anhausen, Wangenhof (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.06.2026 um 06:41 Uhr.
Außerdem wird geblitzt im 📍 Bereich Wangenhofer Straße, PLZ 89542 in Anhausen, Wangenhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.06.2026 um 05:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 18.06.2026, 07:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.06.2026, 07:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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