Mobile Blitzer in Spaichingen aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 12.05.2026
"Fuß vom Gas" heißt es am 12.05.2026. Diesen Dienstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Spaichingen an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Spaichingen aufgelistet.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Spaichingen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Spaichingen gerechnet werden.
Alle Blitzer am 12.05.2026 in Spaichingen, Kreis Tuttlingen, Baden-Württemberg
Aufgepasst 📍 auf dem Westring (Postleitzahl 78549): Wie am 12.05.2026 um 13:43 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand: 12.05.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.05.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.