Mobile Blitzer in Vilsbiburg aktuell am Montag: Wo wird heute, am 15.12.2025 geblitzt?

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 15.12.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Vilsbiburgs Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Ordnungsgelder in Kauf. Hier auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Vilsbiburg am heutigen Montag im Überblick.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Vilsbiburg im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.12.2025, 06:49 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarkontrollen am 15.12.2025 in Vilsbiburg, Kreis Landshut, Bayern

Im 📍 Bereich B299, PLZ 84137 in Gaindorf, Berg (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.12.2025.

(Stand: 15.12.2025, 06:49 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 06:49 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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