Mobile Blitzer in Marienberg aktuell am Samstag: Mobile Blitzer am 20.12.2025

Am 20.12.2025 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch am heutigen Samstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Marienberg an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Hier auf news.de finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Marienberg und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Marienberg wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Erzgebirgskreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Marienberg gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Marienberg, Erzgebirgskreis, Sachsen am 20.12.2025

Geblitzt wird im 📍 Bereich Ernst-Thälmann-Straße, PLZ 09496 in Reitzenhain. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.12.2025 um 17:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 20.12.2025, 18:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.12.2025, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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