Blitzer in Hettstedt aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 15.04.2026
Wer am heutigen Mittwoch in Hettstedt seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 15.04.2026 werden von der Polizei wieder mobile Tempokontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Hettstedt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Hettstedt auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hettstedt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 15.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Hettstedt, Kreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt
📍 Auf der Gerbstedter Straße, PLZ 06333 in Kupferberg (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.04.2026 um 11:33 Uhr.
Seit 15.04.2026 um 12:05 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Gerbstedter Straße (PLZ 06333 in Kupferberg) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 15.04.2026, 12:47 Uhr)
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Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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