Mobile Blitzer in Traunreut aktuell am Mittwoch: Wo am 29.04.2026 Radarfallen stehen

Rasern in Traunreut drohen diesen Mittwoch (29.04.2026) teils hohe Strafen, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Im Augenblick ist in Traunreut an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Traunstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Traunreut gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 29.04.2026 die Blitzer in Traunreut, Kreis Traunstein, Bayern

Aufgepasst im 📍 Bereich Werner-von-Siemens-Straße (Postleitzahl 83301): Wie am 29.04.2026 um 06:41 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 29.04.2026, 07:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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