Mobile Blitzer in Kaltenkirchen aktuell am Dienstag: Hier stehen am 16.06.2026 mobile Radarfallen

Achtung, Radarkontrolle! Am 16.06.2026 kann es für Autofahrer in Kaltenkirchen kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Aktuellen Informationen zufolge wird in Kaltenkirchen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kaltenkirchen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 16.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Kaltenkirchen, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein

Am 📍 Standort Lindrehm, PLZ 24568 (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.06.2026 um 09:55 Uhr.

(Stand von: 16.06.2026, 12:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.06.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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