Mobile Blitzer in Coburg aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 24.08.2026
Mobile Blitzer in Coburg! Auch heute (Montag, 24.08.2026) sind Radarkontrollen versteckt und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Coburg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Coburg den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 24.08.2026 die mobilen Blitzer in Coburg, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich B4, PLZ 96450 in Bertelsdorf, Neuses bei Coburg. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.08.2026 um 11:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
Desweiteren steht ein Blitzer 📍 auf der Callenberger Straße, PLZ 96450 in Neuses bei Coburg. Der Standort wurde am 24.08.2026 um 10:25 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 24.08.2026, 11:46 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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