Blitzer in Rastatt aktuell am Sonntag: Wo Sie am 02.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

In Rastatt wird heute geblitzt! An diesem Sonntag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Rastatt am 02.08.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt hier.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Rastatt steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Rastatt: Blitzer-Standorte am 02.08.2026 in der Region in Baden-Württemberg

📍 Auf der Münchfeldstraße, PLZ 76437 in Siedlung (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.08.2026 um 13:52 Uhr.

(Stand von: 02.08.2026, 15:15 Uhr)

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.08.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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