Blitzer in Illertissen aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 10.05.2026

Rasern in Illertissen drohen diesen Sonntag (10.05.2026) deftige Geldstrafen, denn es wird wieder geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihre Geschwindkeit achten sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Illertissen an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Blitzer am 10.05.2026 in Illertissen, Kreis Neu-Ulm, Bayern

Im 📍 Bereich Dietenheimer Straße, PLZ 89257 auf Höhe Kolleg der Schulbrüder (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 10.05.2026 um 11:09 Uhr.

(Stand von: 10.05.2026, 11:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.05.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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