Blitzer in Marktredwitz aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 11.06.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 11.06.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Marktredwitz kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Marktredwitz an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Wunsiedel im Fichtelgebirge sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 11.06.2026 die Radarfallen in Marktredwitz, Kreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bayern
Seit 11.06.2026 um 15:02 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B303 (PLZ 95615 in Brand). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem wird geblitzt im 📍 Bereich B303, PLZ 95615 in Brand. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 13:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand von: 11.06.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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