Blitzer in Heidenau aktuell am Freitag: Hier stehen am 12.12.2025 mobile Blitzer
Rasern in Heidenau drohen diesen Freitag (12.12.2025) saftige Bußgelder, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Heidenau an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Heidenau, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Aktuelle Radarfallen am 12.12.2025 in der Region in Sachsen
Aufgepasst im 📍 Bereich Güterbahnhofstraße (Postleitzahl 01809 in Gommern): Wie am 12.12.2025 um 07:36 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 12.12.2025, 10:47 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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