Blitzer in Heidenau aktuell am Dienstag: Wo am 05.05.2026 Radarfallen stehen

In Heidenau wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Auf welchen Straßen in Heidenau am 05.05.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Heidenau gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Heidenau, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Aktuelle Blitzer-Standorte am 05.05.2026 in der Region in Sachsen

Seit 05.05.2026 um 15:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Hauptstraße (PLZ 01809 in Mügeln). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 05.05.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.05.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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