Blitzer in Nideggen aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 15.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

"Fuß vom Gas" heißt es am 15.04.2026. Am heutigen Mittwoch sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Nideggen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es könnte blitzen! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Nideggen für Sie gesammelt.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Nideggen an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 15.04.2026 die mobilen Blitzer in Nideggen, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird 📍 auf dem Kesselbergweg, PLZ 52385 in Rath. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.04.2026 um 12:39 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Außerdem ist ein Blitzer am 📍 Standort L33, PLZ 52385 in Nideggen aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 15.04.2026 um 11:24 Uhr bekannt.

(Stand: 15.04.2026, 15:23 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 15:23 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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