Blitzer in Pritzwalk aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 30.04.2026 mobile Blitzer
Mobile Blitzer in Pritzwalk! Auch am heutigen Donnerstag (30.04.2026) sind Radarfallen versteckt und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Pritzwalk.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Pritzwalk im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 30.04.2026, 12:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Pritzwalk, Kreis Prignitz: Standorte für Blitzer am 30.04.2026 in der Region in Brandenburg
Am 📍 Standort A24, PLZ 16928 in Sadenbeck, Kuckuck (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 30.04.2026 um 06:55 Uhr.
(Stand von: 30.04.2026, 12:47 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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